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AG Kaiserslautern, 25.04.2003 - 3 C 622/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Sachverständigenkosten; Möglichkeit des Bestellens eines Sachverständigen durch den Geschädigten; Anlastung der Unbilligkeit einer Sachverständigenrechnung gegenüber dem Geschädigten
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- OLG Hamm, 05.03.1997 - 13 U 185/96
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein vom rechten Fahrbahnrand anfahrendes …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 25.04.2003 - 3 C 622/03
Es ist anerkannt, dass sich der Geschädigte eines Sachverständigen bedienen darf, um die Schadenshöhe feststellen zu lassen, und dass der Schädiger und damit auch dessen Versicherung diese Kosten - vom hier ersichtlich nicht vorliegenden Bagatellschaden abgesehen- zu ersetzen haben (BGH NJW-RR 1989, 953, 956 [BGH 29.11.1988 - X ZR 112/87] / OLG Hamm DAR 1997, 275, 276 [OLG Hamm 05.03.1997 - 13 U 185/96] ; OLG Hamm VersR 2001, 249, 250) [OLG Hamm 13.04.1999 - 27 U 278/98] .Das erkennende Gericht hat bereits in einer Vielzahl gleichgelagerter Verfahren ausgesprochen, dass die Unbilligkeit der Sachverständigenrechnung dem Geschädigten allenfalls über § 254 BGB angelastet werden kann, wenn ihn ein eigenes Verschulden trifft, wobei er sich Fehler des Sachverständigen nicht zurechnen lassen muss, da dieser nicht sein Erfüllungsgehilfe ist (OLG Hamm DAR 1997, 275, 276) [OLG Hamm 05.03.1997 - 13 U 185/96] .
- BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 25.04.2003 - 3 C 622/03
Es ist anerkannt, dass sich der Geschädigte eines Sachverständigen bedienen darf, um die Schadenshöhe feststellen zu lassen, und dass der Schädiger und damit auch dessen Versicherung diese Kosten - vom hier ersichtlich nicht vorliegenden Bagatellschaden abgesehen- zu ersetzen haben (BGH NJW-RR 1989, 953, 956 [BGH 29.11.1988 - X ZR 112/87] / OLG Hamm DAR 1997, 275, 276 [OLG Hamm 05.03.1997 - 13 U 185/96] ; OLG Hamm VersR 2001, 249, 250) [OLG Hamm 13.04.1999 - 27 U 278/98] . - OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98
Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes …
Auszug aus AG Kaiserslautern, 25.04.2003 - 3 C 622/03
Es ist anerkannt, dass sich der Geschädigte eines Sachverständigen bedienen darf, um die Schadenshöhe feststellen zu lassen, und dass der Schädiger und damit auch dessen Versicherung diese Kosten - vom hier ersichtlich nicht vorliegenden Bagatellschaden abgesehen- zu ersetzen haben (BGH NJW-RR 1989, 953, 956 [BGH 29.11.1988 - X ZR 112/87] / OLG Hamm DAR 1997, 275, 276 [OLG Hamm 05.03.1997 - 13 U 185/96] ; OLG Hamm VersR 2001, 249, 250) [OLG Hamm 13.04.1999 - 27 U 278/98] .